Die Ankündigung der Übernahme der Credit Suisse durch die UBS löst viele Fragen und grosse Unsicherheit aus: Wie viele Arbeitsplätze sind betroffen? Ist meine Stelle gefährdet? Was ist der Zeitplan?

Hier informiert Sie der Schweizer Bankpersonalverband SBPV und gibt Ihnen Ratschläge zur aktuellen Situation.

Jetzt wichtige Fragen und Antworten

Der SBPV begrüsst, dass die UBS mit ihrem neuen Führungsteam die Integration mit Bedacht angeht, was aus Sicht des Personals und des Finanzplatzes Schweiz aufgrund der Komplexität sinnvoll und richtig ist. Solange dieser Prozess nicht geklärt ist, verlangt der SBPV weiterhin einen Kündigungsstopp.

Für die betroffenen Mitarbeitenden beider Banken bleibt ein Klima der Unsicherheit. Der SBPV erwartet ein klares Bekenntnis zu den Mitarbeitenden, die entscheidend sein werden, damit diese Integration erfolgreich umgesetzt werden kann. Sie brauchen Verlässlichkeit und gleiche Wertschätzung – ungeachtet ob CS- oder UBS-Mitarbeitende. Entscheidend ist für sie, wie das Gesamtgebilde künftig aufgebaut ist, wo die grössten Doppelspurigkeiten bereinigt und wo wie viele Arbeitsplätze abgebaut werden.

Der SBPV setzt sich für einen Kündigungsstopp bei beiden Grossbanken ein. Momentan ist dies ebenfalls der Wortlaut der UBS-Spitze, auch wenn sie hierzu keine offizielle Verpflichtung eingegangen ist. Was jedoch klar gesagt wurde, dass die von der Transaktion unabhängigen Kostensenkungsprogramme der UBS und CS weitergeführt werden. Bei der Umsetzung wird auf beiden Seiten geprüft, ob bei einem Stellenabbau operationelle Risiken im Hinblick auf die kombinierte Bank entstehen könnten, um gegebenenfalls die Planung entsprechend anzupassen.

Das Ziel des SBPV ist, den Stellenabbau auf das absolute Minimum zu begrenzen. Arbeiten Sie bei UBS oder Credit Suisse und haben Sie nach der Übernahmemitteilung vom19. März 2023 die Kündigung erhalten oder die Information, dass Ihre Stelle abgebaut wird? Kommen Sie auf uns zu. Als Mitglied beim SBPV beraten und unterstützen wir Sie in dieser Situation.

Das Closing der beiden Gesellschaften auf Gruppenebene wird im 2. Quartal 2023 erfolgen. LINK MM Credit Suisse.

Was die Zukunft des Schweizer Geschäfts von CS betrifft: Es sind grundsätzlich alle Optionen auf dem Tisch, die Kommunikation der entsprechenden Pläne ist noch nicht terminiert.

Bewerbungen von CS-Mitarbeitenden bei der UBS werden gleich behandelt wie andere externe Bewerbungen. Die HR-Abteilung der CS prüft fortlaufend das Risiko von destabilisierenden Abgängen, um intervenieren zu können. Die Vertraulichkeit gegenüber den heutigen Vorgesetzten der Bewerbenden bleibt dabei stets gegeben.

Die aktuelle Situation bei der Credit Suisse ist in keinem Fall ein ausreichender Grund für eine fristlose Kündigung. Das schweizerische Arbeitsrecht stellt an fristlose Kündigungen sehr strenge Anforderungen.

Im Normalfall, also bis zur Bekanntgabe der Übernahme der Credit Suisse durch die UBS, galt folgende Regelung: Bei Kündigungen aus wirtschaftlichen Gründen kommt der jeweilige Sozialplan zum Tragen. Bei anderen Kündigungen (bspw. aus Performance-Gründen) muss abgeklärt werden, ob allenfalls Missbräuchlichkeit vorliegt, also ob sich die Bank an ihre eignen Regeln und den Gesamtarbeitsvertrag gehalten hat. Wegen der Bankenintegration wird mittelfristig ein aussergewöhnlicher Abbau von Arbeitsplätzen erwartet, was auch Auswirkungen auf dem Schweizer Finanzplatz hat. Darum setzt sich der SBPV für Verbesserungen beim Sozialplan ein (bspw. grosszügige Weiterbildung, mehr Schutz für ältere Arbeitnehmende) und einen Kündigungsstopp bis Ende Jahr, resp. der Integrationsprozess geklärt ist.

Viele Fragen sind noch offen. Schreiben Sie sich in unserem Newsletter ein und wir halten Sie dort auf dem Laufenden über den Integrationsprozess. Sie können sich mit Fragen per E-Mail an den SBPV wenden. Weiter bietet der SBPV seinen Mitglieder Beratungen an.

Die laufende Kommunikation an die Mitarbeitenden wird in beiden Banken ernst genommen. Es gibt Massnahmen wie Informationsveranstaltungen («Townhalls»), Intranetseiten mit Fragen und Antworten zur Transaktion, Hotlines und Handlungsempfehlungen für Vorgesetzte.

Der SBPV setzt sich dafür ein, dass das Management beider Grossbanken ihre Mitarbeitenden und die Sozialpartner transparent über ihre Umsetzungspläne informiert. Auch nach der ersten Information (Medienkonferenz 9. Mai 2023) sind noch viele Fragen offen. Als erste vertrauensbildende Massnahme fordert der SBPV weiterhin den Kündigungsstopp bis Ende Jahr. Bei Personalfragen ist der SBPV-Verhandlungspartnerin.

Weiterbildung, Standortbestimmung und Entwicklungsplanung für Vorgesetzte und Mitarbeitende, u.a. für Self-Empowerment, Self-Branding, Umgang mit Change und die Erhaltung der Gesundheit (« Wellbeing») bleiben für die Grossbanken ein wichtiges Thema. Die Förderungsprogramme für Leadership, Beförderungen und Talent Management laufen bei der CS weiter, ebenso wie Zertifizierungen und weitere externe Weiterbildungen. Das seit über 10 Jahren bei UBS in der Schweiz bestehende Programm «Lebenslanges Lernen» (beinhaltet auch persönliche Standortbestimmung) wird auch in diesem Jahr weitergeführt, zudem wurde das Schweiz spezifische Curriculum Gesundheit & Wohlbefinden angepasst.

Grundsätzlich sollte man bezüglich Boni bei der Credit Suisse unterscheiden – wie dies gemäss der Medienmitteilung vom 21. März auch der Bund tut: Für die normalen Mitarbeitenden ist der Bonus ein fester Bestandteil der Gesamtvergütung und ersetzt den in anderen Branchen üblichen 13. Monatslohn. Gegenüber diesen normalen Angestellten, die sich erfolgreich für die Bank engagierten, soll die Bank ihre Verpflichtung einhalten und die zugesicherten Boni auszahlen. Anders sieht es bei der Führungsriege aus. Das Bankengesetz sieht für sie Massnahmen vor, die das Finanzdepartement nun auch verfügt hat.

Nein. Die Ablehnung des Parlaments war ein politisches Signal gegenüber dem Bundesrat und dem Topmanagement der beiden Grossbanken. Die anstehende Diskussion über die Regulierungen wird der SBVP eng begleiten und die Interessen des Bankpersonals vertreten.

Der SBPV bietet seinen Mitgliedern individuelle Beratungen an. Je nach Thema werden Sie von unseren erfahrenen Mitarbeitenden oder von den Arbeitsrechts-SpezialistInnen der Coop Rechtsschutzversicherung beraten. Das Beratungsangebot gilt per sofort nach Beitritt zum SBPV.

Im Sozialplan der Credit Suisse sind für Kündigungen im Rahmen des Sozialplans keine Entschädigungen vorgesehen. Ob dies bei nicht vermeidbaren Kündigungen im Rahmen der Übernahme durch die UBS anders sein wird, kann heute noch nicht beantwortet werden.

Leider ist davon auszugehen, dass in allen Bereichen bei beiden Grossbanken Stellen gefährdet sind. In welchen Bereichen besonders viele Stellen gefährdet sind, hängt von der Integrationsstrategie ab, die zurzeit noch nicht bekannt ist. Der SBPV setzt sich für alle Mitarbeitende in allen Bereichen ein.

In der Regel kann der Arbeitgeber Sie nicht in die Frühpensionierung zwingen. Die Regelungen zur Frühpensionierung sind in den Sozialplänen von Credit Suisse und UBS vergleichsweise grosszügig, jedoch nicht identisch. Der SBPV engagiert sich für grosszügigere Lösungen als in den Sozialplänen vorgesehen.

Die Altersvorsorge ist ein komplexes Thema, mit vielen individuellen Komponenten. Der SBPV unterstützt seine Mitglieder individuell bei der Analyse ihrer Vorsorgelösung.

Wenden Sie sich direkt an die für Sie zuständige HR-Abteilung. Der SBPV informiert in seinem Newsletter laufend über die arbeitsrechtlichen Aktualitäten. Er bietet seinen Mitgliedern kostenlose Beratungen an und sie können sich mit Fragen per E-Mail an den SBPV wenden.

Es gibt keinerlei Anzeichen, dass die Löhne nicht gesichert sind.

Ihre persönlichen Pensionskassenguthaben sind in jedem Fall unabhängig von der Situation des Arbeitgebers gesichert. Pensionskassen mit Credit Suisse-Anteilen sind wie alle AnlegerInnen von den Entwicklungen des Aktienkurses betroffen.

Der Sozialplan der Credit Suisse ist seit 2017 in Kraft und weiterhin gültig. Er wurde mit den Sozialpartnern und der Personalkommission ausgehandelt und ist vom SBPV mitunterzeichnet worden. Der Sozialplan beinhaltet eine nach Alter gestaffelte Verlängerung der Kündigungsfrist in Verbindung mit Leistungen der Arbeitgeberin im Bereich der Beruflichen Neuorientierung. Zudem erhalten Betroffene ab dem Alter 58 finanzielle Zusatzleistungen bei Frühpensionierung und weitere Zeit und Hilfestellung, um eine neue Stelle – in- oder ausserhalb der Bank – zu suchen.

Er reicht jedoch in dieser aussergewöhnlichen Situation mit einem drohenden Kahlschlag bei den Arbeitsplätzen nicht aus. Wir fordern deshalb zusätzliche Massnahmen: So fordern wir einen Kündigungsstopp bis Ende 2023 und anschliessend die Umsetzung nicht verhinderbarer Kündigungen im Rahmen des Sozialplans. Wo ein Stellenabbau nicht vermieden oder z.B. durch Frühpensionierungen vollzogen werden kann, braucht es einen Effort der UBS und der Credit Suisse, um betroffenen Mitarbeitenden zum Beispiel mit grosszügigen Umschulungen den Weg zu einer neuen Stelle zu vereinfachen. (vgl. auch hier: https://sbpv.ch/medienkonferenz-rettungsschirm/)

Der aktuelle Sozialplan der UBS funktioniert nach derselben Logik wie derjenige der Credit Suisse. Er bietet eine Orientierungsphase sowie Unterstützungsangebote bei der Suche nach einer neuen Erwerbstätigkeit sowie Abfindungsleistung für eine Frühpensionierung ab Alter 58.

Der SBPV bietet seinen Mitgliedern vom Arbeitgeber unabhängige und vertrauliche Rechtsberatung. Eine Mitgliedschaft inkl. Rechtschutz kostet 190.- pro Jahr. Sie können sofort SBPV-Mitglied werden. 

Geben Sie bei der Anmeldung unbedingt Ihre private E-Mail-Adresse sowie eine private Telefonnummer an. Wenn Sie mit dem SBPV in Kontakt treten, sollten Sie dies immer von Ihrer privaten E-Mail-Adresse aus tun. Schreiben Sie uns nie von Ihrer geschäftlichen E-Mail-Adresse aus, und achten Sie bei einer telefonischer Kontaktaufnahme auf eine Umgebung, welche vertrauliche Gespräche ermöglicht.

Die Lehrverträge gelten und werden übernommen. Das Bekenntnis der UBS und CS für alle bestehenden sowie neuen Lehrverträge per August 2023 gilt. Für 2024 beginnt im Sommer 2023 der Rekrutierungsprozess. Beide Banken sind daran interessiert, die Jugendlichen zu fördern und zu behalten

Solange keine Interna, Prozesse oder Kundendaten preisgegeben werden, darf man selbstverständlich über seine Situation sprechen.

Sie können Anfragen an den SBPV übergeben. Wir behandeln die Informationen vertraulich. Im eigenen Interesse empfehlen wir, sich nicht in den Medien zu äussern – ausser das geschieht in Absprache mit ihrem Arbeitgeber.

Der SBPV arbeitet seit seiner Gründung 1918 immer konstruktiv und lösungsorientiert und die Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern basiert auf Vertrauen und Respekt.

Der SBPV pflegt als anerkannter Sozialpartner seit langen engen Kontakten zu den Personalkommissionen / Arbeitnehmervertretungen und zum Management in beiden Grossbanken. Seit die ersten Gerüchte über eine Fusion/Integration kursierten, haben wir die Interessen des Personals direkt bei den Verantwortlichen der Grossbanken mit Nachdruck vertreten. Erste Gespräche auf C-Level und Stufe HR fanden statt, weitere sind geplant. Man will die Erfahrungen der Verbände mit Unternehmensrestrukturierungen bestmöglich nutzen. Der SBPV engagierte sich ebenfalls stark gegenüber Finma, Bundesrat, Parlament und nicht zuletzt den Medien für die Interesse des Bankenpersonals.

Die Sozialpartner werden bei der Integration der Credit Suisse in die UBS bei den personalrelevanten Fragen konsultiert.

Je mehr Mitgliedschaft der SBPV hat, umso gestärkter kann er gegenüber seinen Verhandlungspartnerinnen und -partnern auftreten. Auch indem Sie uns auf bestimmte, persönliche Problemstellungen aufmerksam machen, helfen Sie uns, diese Verhandlungen für die Arbeitnehmenden bestmöglich, konstruktiv und zielführend zu führen.

Neben der kostenlosen Rechtsberatung bietet der SBPV seinen Mitgliedern eine Reihe weiterer Vorteile: Vergünstigungen bei Versicherungen und der Weiterbildung, interne Bildungsveranstaltungen (Webinare), und nicht zuletzt die Möglichkeit, mitzureden und sich aktiv im Verband einzubringen.

Je nach Anzahl Dienstjahren geniessen Mitarbeitende bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit z. B. wegen Krankheit, Unfall, Schwangerschaft einen zeitlich begrenzten Kündigungsschutz sowie gemäss dem Gesamtarbeitsvertrag der Bankbranche (VAB) das Anrecht auf Lohnfortzahlung bis zu 12 Monate. Dies gilt auch bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit.

Beispiele

  • 3 Dienstjahre führen zu 90 Tage (also 3 Monaten) Sperrfrist nach Gesetz und 3 Monate volle Lohnfortzahlung nach VAB
  • 10 Dienstjahre führen zu 180 Tage (also 6 Monaten) Sperrfrist und 6 Monate volle Lohnfortzahlung
  • 20 Dienstjahre führen auch zu 180 Tage Sperrfrist und 12 Monate volle Lohnfortzahlung

Dies gilt für «gewöhnliche» Kündigungen. Im aktuellen Sozialplan gelten wiederum spezielle Bestimmungen bei Arbeitsunfähigkeit. Der aktuelle VAB ist hier ersichtlich: https://sbpv.ch/download/16689/

Mitglieder können sich bei Unklarheiten im Zusammenhang mit einer Kündigung oder Kündigungsdrohung jederzeit vertrauensvoll an den SBPV wenden.

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