Die Ankündigung der Übernahme der Credit Suisse durch die UBS löst viele Fragen und grosse Unsicherheit aus: Wie viele Arbeitsplätze sind betroffen? Ist meine Stelle gefährdet? Was ist der Zeitplan?

Hier informiert Sie der Schweizer Bankpersonalverband SBPV und gibt Ihnen Ratschläge zur aktuellen Situation.

 

Jetzt wichtige Fragen und Antworten

Der SBPV setzt sich für einen Kündigungsstopp bei beiden Grossbanken ein. Wir setzen uns für die Mitarbeitenden ein. Unser Ziel ist den Stellenabbau auf das absolute Minimum zu begrenzen. Arbeiten Sie bei UBS oder Credit Suisse und haben Sie nach der Übernahmemitteilung vom19. März 2023 die Kündigung erhalten oder die Information, dass Ihre Stelle abgebaut wird? Kommen Sie auf uns zu. Als Mitglied beim SBPV beraten und unterstützen wir Sie in dieser Situation.

Der SBVP lanciert eine Petition für einen Kündigungsstopp bei Credit Suisse und UBS bis Ende 2023. Unterzeichnen Sie diesen noch heute!

Die aktuelle Situation bei der Credit Suisse ist in keinem Fall ein ausreichender Grund für eine fristlose Kündigung. Das schweizerische Arbeitsrecht stellt an fristlose Kündigungen sehr strenge Anforderungen.

Im Normalfall, also bis zur Bekanntgabe der Übernahme der Credit Suisse durch die UBS, galt folgende Regelung: Bei Kündigungen aus wirtschaftlichen Gründen kommt der jeweilige Sozialplan zum Tragen. Bei anderen Kündigungen (z.B. aus Performance-Gründen) muss abgeklärt werden, ob allenfalls Missbräuchlichkeit vorliegt, ob sich die Bank an ihre eignen Regeln und den Gesamtarbeitsvertrag gehalten hat.

Bei diesem aussergewöhnlichen Abbau von Arbeitsplätzen auf dem Schweizer Finanzplatz, der jetzt droht, genügt der aktuelle Sozialplan nicht. Darum setzt sich der SBPV für Neuverhandlungen ein, fordert eine Taskforce und einen Kündigungsstopp bis Ende Jahr.

Viele Fragen sind noch offen. Schreiben Sie sich in unserem Newsletter ein und wir halten Sie dort auf dem Laufenden. Sie können sich mit Fragen per E-Mail an den SBPV wenden. Weiter bietet der SBPV seinen Mitglieder Beratungen an.

Der SBPV setzt sich dafür ein, dass das Management beider Grossbanken ihre Mitarbeitende und die Sozialpartner transparent über ihre Umsetzungspläne informiert. Bei Personalfragen sind wir Verhandlungspartner. Als erste vertrauensbildende Massnahme fordern wir einen Kündigungsstopp bis Ende 2023.

Grundsätzlich sollte man bezüglich Boni bei der Credit Suisse unterscheiden – wie dies gemäss der Medienmitteilung vom 21. März auch der Bund tut: Für die normalen Mitarbeitenden ist der Bonus ein fester Bestandteil der Gesamtvergütung und ersetzt den in anderen Branchen üblichen 13. Monatslohn. Gegenüber diesen normalen Angestellten, die sich erfolgreich für die Bank engagierten, soll die Bank ihre Verpflichtung einhalten und die zugesicherten Boni auszahlen. Anders sieht es bei der Führungsriege aus. Das Bankengesetz sieht für sie Massnahmen vor, die das Finanzdepartement nun auch verfügt hat.

Der SBPV bietet seinen Mitgliedern individuelle Beratungen an. Je nach Thema werden Sie von unseren erfahrenen Mitarbeitenden oder von den Arbeitsrechts-SpezialistInnen der Coop Rechtsschutzversicherung beraten. Das Beratungsangebot gilt per sofort nach Beitritt zum SBPV.

Im Sozialplan der Credit Suisse sind für Kündigungen im Rahmen des Sozialplans keine Entschädigungen vorgesehen. Ob dies bei nicht vermeidbaren Kündigungen im Rahmen der Übernahme durch die UBS anders sein wird, ist noch nicht absehbar.

Leider ist davon auszugehen, dass in allen Bereichen bei beiden Grossbanken Stellen gefährdet sind. In welchen Bereichen besonders viele Stellen gefährdet sind, hängt von der Integrationsstrategie ab, die zurzeit noch nicht bekannt ist. Der SBPV setzt sich für alle Mitarbeitende in allen Bereichen ein.

In der Regel kann der Arbeitgeber Sie nicht in die Frühpensionierung zwingen. Die Regelungen zur Frühpensionierung sind in den Sozialplänen von Credit Suisse und UBS vergleichsweise grosszügig, jedoch nicht identisch. Der SBPV fordert jedoch über die Sozialpläne hinausgehende Lösungen.

Die Vorsorge ist ein komplexes Thema. Der SBPV unterstützt seine Mitglieder individuell in der Analyse ihrer Vorsorgelösung.

Wenden Sie sich an die HR-Abteilung. Der SBPV informiert Sie ebenfalls via Newsletter laufend über die arbeitsrechtlichen Aktualitäten. Der SBPV bietet weiter seinen Mitglieder Beratungen an und sie können sich mit Fragen per E-Mail an den SBPV wenden.

Es gibt keinerlei Anzeichen, dass die Löhne nicht gesichert sind.

Ihre persönlichen Pensionskassenguthaben sind in jedem Fall unabhängig von der Situation des Arbeitgebers gesichert. Pensionskassen mit Credit Suisse-Anteilen sind wie alle AnlegerInnen von den Entwicklungen des Aktienkurses betroffen.

Der Sozialplan der Credit Suisse ist seit 2017 in Kraft und weiterhin gültig. Er wurde mit den Sozialpartnern und der Personalkommission ausgehandelt und ist vom SBPV mitunterzeichnet worden. Der Sozialplan beinhaltet eine nach Alter gestaffelte Verlängerung der Kündigungsfrist in Verbindung mit Leistungen der Arbeitgeberin im Bereich der Beruflichen Neuorientierung. Zudem erhalten Betroffene ab dem Alter 58 finanzielle Zusatzleistungen bei Frühpensionierung und weitere Zeit und Hilfestellung, um eine neue Stelle – in- oder ausserhalb der Bank – zu suchen.

Er reicht jedoch in dieser aussergewöhnlichen Situation mit einem drohenden Kahlschlag bei den Arbeitsplätzen nicht aus. Wir fordern deshalb zusätzliche Massnahmen: So fordern wir einen Kündigungsstopp bis Ende 2023 und anschliessend die Umsetzung nicht verhinderbarer Kündigungen im Rahmen des Sozialplans. Wo ein Stellenabbau nicht vermieden oder z.B. durch Frühpensionierungen vollzogen werden kann, braucht es einen Effort der UBS und der Credit Suisse, um betroffenen Mitarbeitenden zum Beispiel mit grosszügigen Umschulungen den Weg zu einer neuen Stelle zu vereinfachen. (vgl. auch hier: https://sbpv.ch/medienkonferenz-rettungsschirm/)

Der aktuelle Sozialplan der UBS funktioniert nach derselben Logik wie derjenige der Credit Suisse. Er bietet eine Orientierungsphase sowie Unterstützungsangebote bei der Suche nach einer neuen Erwerbstätigkeit sowie Abfindungsleistung für eine Frühpensionierung ab Alter 58.

Der SBPV bietet seinen Mitgliedern vom Arbeitgeber unabhängige und vertrauliche Rechtsberatung. Eine Mitgliedschaft inkl. Rechtschutz kostet 190.- pro Jahr. Sie können sofort SBPV-Mitglied werden. 

Geben Sie bei der Anmeldung unbedingt Ihre private E-Mail-Adresse sowie eine private Telefonnummer an. Wenn Sie mit dem SBPV in Kontakt treten, sollten Sie dies immer von Ihrer privaten E-Mail-Adresse aus tun. Schreiben Sie uns nie von Ihrer geschäftlichen E-Mail-Adresse aus, und achten Sie bei einer telefonischer Kontaktaufnahme auf eine Umgebung, welche vertrauliche Gespräche ermöglicht.

Solange keine Interna, Prozesse oder Kundendaten preisgegeben werden, darf man selbstverständlich über seine Situation sprechen.

Sie können sich mit der Anfrage an den SBPV wenden. Wir behandeln die Informationen vertraulich. Bitte äussern Sie sich nicht gegenüber Journalisten oder Presse.

Der SBPV arbeitet seit seiner Gründung 1918 immer konstruktiv und lösungsorientiert und die Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern basiert auf Vertrauen und Respekt.

Der SBPV ist pflegt als anerkannter Sozialpartner seit langen engen Kontakten zu den Personalkommissionen / Arbeitnehmervertretungen und zum Management in beiden Grossbanken. Als die ersten Gerüchte über eine Fusion kursierten, haben wir unsere Forderung nach einer Task Force direkt bei den Verantwortlichen der Grossbanken, bei Finma und Bundesrat und nicht zuletzt über die Medien mit Nachdruck vertreten.

Die Taskforce ist in Planung. Sie werden über den Newsletter laufend informiert.

Die Taskforce ist in Planung. Sie werden über den Newsletter laufend informiert.

Wir brauchen Ihre Unterstützung, damit wir gestärkt in die Verhandlungen gehen können. Mit ihrer Mitgliedschaft aber auch mit ihrer Geschichte helfen Sie uns, diese Verhandlungen im Sinne der Arbeitnehmenden bestmöglich, konstruktiv und zielführend zu führen.

Neben der kostenlosen Rechtsberatung bietet der SBPV seinen Mitgliedern eine Reihe weiterer Vorteile: Vergünstigungen bei Versicherungen und der Weiterbildung, interne Bildungsveranstaltungen (Webinare), und nicht zuletzt die Möglichkeit, mitzureden und sich aktiv im Verband einzubringen.

Je nach Anzahl Dienstjahren geniessen Mitarbeitende bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit z. B. wegen Krankheit, Unfall, Schwangerschaft einen zeitlich begrenzten Kündigungsschutz sowie gemäss dem Gesamtarbeitsvertrag der Bankbranche (VAB) das Anrecht auf Lohnfortzahlung bis zu 12 Monate. Dies gilt auch bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit.

Beispiele

  • 3 Dienstjahre führen zu 90 Tage (also 3 Monaten) Sperrfrist nach Gesetz und 3 Monate volle Lohnfortzahlung nach VAB
  • 10 Dienstjahre führen zu 180 Tage (also 6 Monaten) Sperrfrist und 6 Monate volle Lohnfortzahlung
  • 20 Dienstjahre führen auch zu 180 Tage Sperrfrist und 12 Monate volle Lohnfortzahlung

Dies gilt für «gewöhnliche» Kündigungen. Im aktuellen Sozialplan gelten wiederum spezielle Bestimmungen bei Arbeitsunfähigkeit. Der aktuelle VAB ist hier ersichtlich: https://sbpv.ch/download/16689/

Mitglieder können sich bei Unklarheiten im Zusammenhang mit einer Kündigung oder Kündigungsdrohung jederzeit vertrauensvoll an den SBPV wenden.

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